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Die Kinderfresser-Bar

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Die Kinderfresser-Bar

Dienstag, 19. April 2011

Quo vadis, Piraten?

Ich habe zum Parteitag den SÄA 072 eingebracht, der die liquid-demokratische Entscheidungsfindung über das Netz in der Satzung festschreiben soll. Warum? Will ich - und dann noch als BuVo-Kandidat - die Partei spalten, wie es mir vorgeworfen wurde? Nein. Es geht darum, einen teilweise undifferenziert und emotional statt rational geführten Streit zwischen den Piraten aufzulösen. Und das geht nur noch durch eine Flucht nach vorne. 

Fakt ist, dass wir Möglichkeiten brauchen, zwischen den Parteitagen Entscheidungen zu treffen. Die traditionellen Methoden sind dabei ein starker Vorstand oder die Bestimmung von Repräsentanten, die dann in Ausschüssen entsprechende Arbeit leisten und Beschlüsse fassen. Beides sind Methoden, die mit dem Selbstverständnis und dem Anspruch an unsere Arbeit nicht vereinbar sind. Die Piraten sind eine Mitmachpartei - nur deswegen sind viele von uns hier.

Der dritte Weg - unser Weg! - ist eine Willensbildung und  Entscheidungsfindung über das Netz - als Werkzeug und Grundlage, um demokratische Teilhabe neu zu erfinden. Wir dürfen uns diesen Lebensnerv nicht abschneiden und wenn ich an die bisherigen Versuche zur Einführung von Delegiertensystemen denke (Rotes Kartenmeer), ist das auch weitgehend Konsens.

Die Frage ist daher, wie wir diesen Dritten Weg gestalten. Und da beginnt der Streit, den Sebastian Jabbusch mit seiner in einer unaufgeregten, rationalen Analyse treffend als Streit um die Definition von Basisdemokratie bezeichnet.

Kernfrage: Wollen wir eine liquid-demokratische oder eine direkt-demokratische Basisdemokratie? 

Diese Frage ist keine Toolfrage sondern eine Systemfrage, die wir wohlüberlegt beantworten müssen. Und sie ist ein Lackmustest für unseren Anspruch, politische Entscheidungen rational zu treffen. Schieben wir also einmal bei Seite, was bisher menschlich schiefgelaufen ist. Lassen wir außen vor, ob wir jeden Vertreter der einen oder anderen Seite mögen oder nicht mögen und konzentrieren uns auf die Argumente.

Überlegen wir, ob direkte Demokratie funktionieren kann. Wir haben gute Gründe anzunehmen, dass es nicht funktioniert - immerhin sind die GRÜNEN daran gescheitert und die direktdemokratischen Systemeffekte sind politikwissenschaftlich gut untersucht.
  • So ist direkte Demokratie wenig repräsentativ, denn die Ergebnisse sind erheblich von der Motivation zur Teilnahme abhängig. Ich erinnere nur mal an den Volksentscheid zur Wasserfrage in Berlin vor einigen Wochen: 98,2% für eine Offenlegung? Sicher, vom Ergebnis finde ich das gut, aber es zeigt, dass die Ergebnisse sehr stark verzerrt sind. Das Minarettverbot bei unseren Schweizer Nachbarn ist ein weiteres Beispiel. Der Ausgang direktdemokratischer Entscheidungen hängt stark von der Möglichkeit ab, die Abstimmenden zu aktivieren. Ein liquid-demokratisches System ist dafür auf Grund der Delegationen weniger anfällig, denn demokratisch legitimierte Delegationsempfänger sammeln das Stimmgewicht derjenigen ein, die sich an einer Frage nicht selbst beteiligen wollen und zugleich legen die Delegierenden die Stärke derjenigen fest, die sich aktiver beteiligen.
  • Dieser Systemeffekt der direkten Demokratie wird umso akuter, je weniger konstant die Mitarbeit der Abstimmenden sind. Und die schwankt bei den meisten Piraten ganz erheblich, denn sie hängt von der verfügbaren Zeit, Lust und Laune ab. In einem direktdemokratischen System wäre es daher beispielsweise überlegenswert, einen Anti-Religions-Antrag dann durchzubringen, wenn in Bayern die Schulferien begonnen haben und ein Großteil der bayrischen Piraten irgendwo am Strand liegt. Delegationen dagegen wirken auch hier wieder stabilisierend.
  • Anders als es auf den ersten Blick scheint, treten in einem direktdemokratischen System Machtkumulationen genauso auf. Denn Machtkumulation ist nicht das Resultat eines bestimmten Systems, sondern liegt in der Arbeitsteilung der Gesellschaft selbst begründet. Gibt es keine Möglichkeit zur Delegation, dann vereint derjenige die Macht in sich, der die meisten Mitglieder dazu bringen kann, seiner Meinung zu folgen. Da die Fragestellungen komplex, das Know-How unterschiedlich und die Zeit die ein Mitglied für eine Entscheidung aufwenden kann, gering ist, führt das System zu einer verflachenden politischen Kultur, zu Polemik und persönlichen Diskreditierungen des politischen Gegners, weil dies viel schneller geht als argumentative Arbeit. Beispiel ist die Aussage Die Ausländer nehmen den Deutschen die Arbeitsplätze weg. Diesen Floh habe ich einem Menschen in 7 Sekunden in den Kopf gesetzt - das argumentativ zu widerlegen, dauert dagegen viel viel länger. Durchsetzen tun sich hier daher die Lauten, die rhetorisch Geschickten, die Polarisierer und Machtfetischisten, nicht aber die inhaltlich qualifizierten Stimmen.
  • Hinzukommt, dass ein Konzept für eine direktdemokratische Basisdemokratie schlichtweg nicht existiert - von einer Software ganz zu schweigen. In den Raum geworfen werden überwiegend Schlagworte, bspw. Lime Survey. Aber einfach ein Online-Abstimmungstool auszugraben ist kein politisches Konzept und löst keine Probleme. So ist beispielsweise die Frage nach wie vor unbeantwortet, wie mit dem Antragsrecht umzugehen ist. Wer bestimmt, was abgestimmt wird, hat eine sehr große Macht. Er kann bestimmen, worüber diskutiert wird, welche Abstimmungsmöglichkeiten es gibt und so die Entscheidung lenken.
  • Wenn jeder eine Abstimmung veranlassen können soll, ersticken wir in kürzester Zeit in sinnfreien, undurchdachten oder trolligen Anträgen. Etablieren wir eine moderative Vorauswahl, haben wir eine Machtkumulation in der auswählenden Person oder dem Organ. Oder etablieren wir so wie in Liquid Feedback ein demokratisches Quorum, dann schlagen die oben genannten Systemeffekte schon bei der Frage zu, was wir überhaupt diskutieren - und erfahrungsgemäß ist die Beteiligung an dieser Stelle am niedrigsten. Mal ganz davon abgesehen, dass die Beteiligung massiv sinken wird, wenn man jeden morgen 5 Mails in der Inbox findet um abzustimmen, ob man einen Antrag diskutieren und abstimmen will.
Soviel also zu den rationalen Erwägungen

Wir können die Entscheidung, wie wir uns organisieren wollen, nicht länger vor uns herschieben. Die politische Geschichte zeigt uns die Schwächen sowohl von direkt-demokratischen Systemen als auch von repräsentativ-demokratischen Systemen. Diese werden nicht verschwinden, nur weil es jetzt Piraten sind, die sich daran versuchen. Wir sind keine besseren Menschen.

Liquid Democracy ist ein Kompromiss zwischem beiden - ein Mittelweg, der die Stärken aus beiden Systemen zu vereinen sucht. Geboren aus neuer Technologie, die ein solches System erst ermöglicht, lässt es jedem Einzelnen die Freiheit, selbst zu bestimmen, wieweit er sich einbringt, ohne dass seine Stimme verloren geht, wenn er nicht den ganzen Tag vor dem Rechner sitzt und bei allen Abstimmungen seine virtuelle Hand hebt.

Ich kann gut verstehen, dass eine gewisse Scheu bei uns besteht, ob der Weg den wir gehen, richtig ist. Das wir unseren eigenen Ideen selbst nicht ganz vertrauen und das wir uns hunderte Hypothesen und Szenarien ausdenken, warum Liquid Democracy jedenfalls ganz sicher scheitern wird und die Partei in einem Sumpf korrupter Superdelegierter zieht. Meiner Erfahrung nach geht die Welt allerdings viel seltener unter als man glaubt.

Wollen wir also stehenbleiben, ohne basisdemokratische Strukturen und den Rest unserer Existenz dieselben Argumente hin und herwerfen? Das bringt doch nichts. Irgendwann muss man handeln.

Daher ist mein Apell: Schnüren wir uns ein Bündel mit den Erfahrungen aus Jahrhunderten demokratischer Geschichte und machen wir uns auf den Weg ins Unbekannte. Gehen wir den Weg weiter, den wir eingeschlagen haben und finden wir heraus, ob unsere Ideen funktionieren. Bauen wir weiter an einem neuen System, mit unserem Bündel von Erfahrungen, mit Kreativität und Mut. Es wird - wie alles Menschliche - niemals perfekt sein, aber doch besser als alles Bestehende und Vergangene.

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Freitag, 15. April 2011

Innerparteiliche Demokratie stärken auf dem BPT11

Ich habe soeben drei Satzungsänderungsanträge zum Parteitag in Heidenheim eingereicht, die sich mit der innerparteilichen Demokratie bei den Piraten beschäftigen.
  1. Liquid Democracy in der Satzung verankern, Datenschutz stärken (SÄA 072)
  2. Positionspapiere zwischen den Parteitagen demokratisch beschließen (SÄA 076)
  3. Demokratische Kontrolle von Vorstandsbeschlüssen mittels Piratenkontrolle (SÄA 077)
Die sehr weitgehenden Anträge Nummer 076 und 077 wurden die letzten Tage bereits in Liquid Feedback abgestimmt, haben aber nicht die notwendige 2/3-Mehrheit erreicht. Ich habe sie erstmal nur Zwecks Fristwahrung eingereicht, denn möglicherweise ist es zu früh, diese Schritte bereits in Heidenheim zu gehen. Immerhin fehlt es an einer viel grundlegenderen Richtungsentscheidung der Partei:

Wie wollen wir Basisdemokratie verwirklichen? Welches demokratische System wollen wir nutzen?

Bedeutet Piratendemokratie für uns direktdemokratisches Entscheiden ohne die Möglichkeit von Delegationen oder ein liquid-demokratisches Entscheiden, mit der Möglichkeit von Delegationen? Und ist ein direkt-demokratisches System wirklich demokratischer als ein liquid-demokratisches? 

Diese Diskussion hat unter den Piraten so bisher nicht stattgefunden, sondern wurde von Streitigkeiten über Softwaretools und Datenschutz überlagert. Ich stelle die Frage daher mit dem Antrag SÄA 072 allen Piraten. 
Die Versammlung beschließt, die folgende Regelung an geeigneter Stelle einzufügen:
§ XY - LIQUID DEMOCRACY 
(1) Die Piratenpartei Deutschland organisiert ihre Willensbildung über das Internet liquid-demokratisch. Hierzu betreibt die Piratenpartei Deutschland eine entsprechende Plattform, zu der jeder Pirat genau einen persönlichen Zugang erhält. 
(2) Der Vorstand beschließt über den Einsatz einer geeigneten Software und legt die Anforderungen an diese fest. Die Mindestanforderungen sind: 
a) Es muss die Möglichkeit bestehen, nach eigener Wahl unter einem Pseudonym oder dem bürgerlichen Namen aufzutreten. 
b) Es muss die Möglichkeit bestehen, den bestehenden persönlichen Zugang sperren und einen neuen anlegen zu lassen, ohne dass für die Mitglieder des Systems oder die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen altem und neuem Zugang möglich ist. 
c) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System einzustellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein. 
d) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht ohne Zustimmung des Antragsstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können. 
e) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen. 
f) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig. 
g) Das System muss ohne Moderation auskommen. 
h) Es muss möglich sein, sein Stimmgewicht mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an einen anderen Piraten zu übertragen. Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein. 
(3) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher. 
(4) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
Dieser Antrag verankert Liquid Democracy als Grundlage der internet-basierten Willensbildung in der Satzung und schreibt die Rahmenbedingungen so fest, wie sie sich in den letzten Monaten gefestigt und bewährt haben. Dabei habe ich großen Wert auf die Freiheit jedes Piraten gelegt zu entscheiden, wieweit er seine bürgerliche oder politische Identität offenlegen will. Also Piraten, die Frage lautet damit:

Wollen wir Liquid Democracy? Wollen wir unbekannte demokratische Gewässer erforschen? Oder fehlt uns dafür am Ende der Mut?

Wenn wir uns diese Frage in Heidenheim beantworten, dann können wir auf solider Grundlage diskutieren, welche Chancen es bietet, dieses System für verbindliche Entscheidungen zu öffnen.

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Montag, 28. Februar 2011

Ist "Basisdemokratie" demokratischer als Liquid Democracy?

Liquid Democracy wird zuweilen angekreidet, es führe auf Grund seiner Delegationsmöglichkeit zu undemokratischen Machtkonzentrationen. Doch ist die Alternative Basisdemokratie wirklich demokratischer? Der Versuch einer kritischen Analyse.

Ich habe in den letzten Tagen einige aufschlussreiche Konversation betrieben mit Personen, die das Konzept von Liquid Democracy ablehnen. 

Fundamental angegriffen wird häufig die Möglichkeit der Delegation. Eine Delegation führe zur Entstehung von "Delegationskönigen", also zu Personen, die in einem solchen System viele Delegationen auf sich vereinen können und damit ein höheres Stimmgewicht erreichen als andere. Damit entstehe eine Machtkonzentration, die undemokratisch und grundsätzlich abzulehnen sei. 

Das kann man natürlich erst einmal so sehen. Doch ich bin überzeugt, ein Grund für dieses Argument ist ein rein psychologischer:
Die Transparenz der Delegationen macht die Machtkonzentration sehr deutlich sichtbar. Ich habe die Globaldelegationen in der Bundesinstanz von Liquid Feedback mal mit liquid.analyze visualisiert. Die Pseudonyme habe ich erneut pseudonymisiert, allerdings ist meiner Einschätzung nach das Bild auf Grund des Programmes oder meiner Inkompetenz in der Bedienung nicht vollständig. Trotzdem - zur Illustration reicht es aus.

Pseudonymisierte Visualisierung der Globaldelegationen im Bundesliquid, erstellt mittels liquid.analyze, Stand 28. Feb. 2011

Wir sehen hier sehr klar, dass sich Delegationsgruppen bilden und auch eine Person - vermutlich auf Grund ihres Bekanntheitsgrades, recht viele Global-Delegationen auf sich vereinigen kann.

Einschränkend muss gesagt werden, dass die Delegationen nur begrenzt aussagekräftig für die späteren Abstimmungen sind und innerhalb der einzelnen Themenbereiche die Delegation wieder völlig anders verteilt sein können. Ich spiele noch mit den Möglichkeiten und Grenzen von liquid.analyze.

Trotzdem führt dieses Wissen um Machtkonzentrationen, das sich ja auch direkt in Liquid Feedback zahlenmäßig ablesen lässt, zu einem Reflex der Ablehnung - sowas kann ja nicht demokratisch sein. Dies gilt gerade für Piraten, die jeglicher Macht kritisch und misstrauisch gegenüberstehen.

Aber sind die angebotenen Alternativen tatsächlich besser? Tarzun hat das für den status quo - also die Vormachtstellung des Vorstandes - sehr knackig dargelegt:
Ohne eine, wie auch immer aussehende, "Technologie" um zwischen den Parteitagen Dinge zu "entscheiden" (etwa die (Nicht-)Unterstützung einer AntiGen-Demonstration) hat man aber 12 Monate lang exakt sieben Superdelegierte, die dann wegen Urlaub, Abwesenheit oder Schwänzen sogar noch 2:1-Entscheidungen treffen und mit denen die ganze Partei dann leben muss.
Dieser Einschätzung werden die allermeisten Piraten sicherlich zustimmen. Doch was tun? 

Ein System, das gerne als Alternative zu Liquid Democracy angeführt wird und das Problem der Machtkonzentration beheben soll, ist das Konzept der Basisdemokratie.

Sicherlich kann man jetzt trefflich darüber diskutieren, ob Liquid Democracy nicht auch basisdemokratisch ist oder nicht, doch angesichts ihrer Zwitterstellung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie wird uns das ähnlich weit voranbringen wie eine Guttenberg-Collage die Wissenschaft.

Daher seien wir mal pragmatisch und definieren wir Basisdemokratie als ein System, das auf Delegationen völlig verzichtet. Jeder Pirat hat eine Stimme und kann zu Fragen dann abstimmen oder es sein lassen, aber jedenfalls seine Stimme nicht weitergeben.

Doch verhindert man so tatsächlich Machtkonzentrationen? Oder treten diese vielleicht nur anders und weniger offensichtlich auf?

Warum ballt sich Macht zusammen?
Das Grundproblem ist, dass Entscheidungen von allen demokratisch getroffen werden sollen, aber - das liegt in der Natur jeder Arbeitsteilung - nicht jeder auch tatsächlich Ahnung von den Fragen hat, die er entscheiden soll.

Das ist weder ein Vorwurf noch eine Unterstellung von Dummheit, sondern eine logische Konsequenz. Letztlich sind wir als einzelne Individuen in unserem Wissen und Verständnis auf ganz wenige Teilbereiche beschränkt; jede arbeitsteilige Gesellschaft besteht - flapsig formuliert - komplett aus Fachidioten, die durch Verfahren und Systeme miteinander verbunden sind, die idealerweise dazu führen, das wir irgendwie intelligent  zusammenwirken.

In engen Grenzen können wir uns natürlich vor einer Entscheidung informieren - lassen wir mal dahingestellt die Frage, wieviele das wirklich tun. Doch wieviel Zeit müsste beispielsweise ich (als Jurist) aufwenden, um mir qualifiziert eine eigene Meinung zu einer Frage der Finanzpolitik bilden zu können? Mein Blog könnte ich für die nächsten Monate vermutlich zumachen.

Es gibt eine endliche Anzahl von Möglichkeiten mit diesem Problem umzugehen. Der Ansatz von Liquid Democracy ist es, mir die Entscheidung zu überlassen, ob und wenn ja wem ich meine Stimme in Fragen weitergebe, die ich nicht selbst entscheiden kann. Im Regelfall wird das jemand sein, den ich für kompetenter halte in dieser Frage als mich selber.

In einem System ohne Delegation habe ich diese Möglichkeit nicht. Werfen wir daher doch mal einen Blick auf meine Möglichkeiten, in einem basisdemokratischen System diesem Problem zu begegnen.

Machtkonzentration bei $Inkompetent - Wer keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!
Ich könnte zunächst einfach auf Abstimmungen zu Fragen verzichten, zu denen mir das nötige Verständnis und Hintergrundwissen fehlt. Ein solches System ist jedoch angewiesen auf ein hohes Maß an Selbstdisziplin und die Fähigkeit zur Selbstkritik bei allen seinen Teilnehmern. Das halte ich für ähnlich weltfremd wie zu hoffen, das morgen alle Menschen Brüder sind.
Wenn aber nicht alle diese Zurückhaltung üben, schlägt das Gefangenendilemma voll zu: Wenn ich mich zurückhalte, dadurch die Zahl der Abstimmenden kleiner und wiederum das Gewicht jeder einzelnen Stimme größer wird und dann aber doch $Inkompetent abstimmt, hat meine Zurückhaltung lediglich das Stimmgewicht von $Inkompetent gestärkt. Auch wenn ich also von meinem Unwissen weiß, ist es klug, trotzdem abzustimmen, um nicht den Einfluss von Personen zu stärken die nicht einmal ihr Unwissen sehen. Nichtabstimmen ist also keine gute Option.
Machtkonzentration durch Delegation unter der Hand
Nun wird natürlich nichts dadurch besser, dass ich, anstatt mich zurückzuhalten, wild in der Gegend rumstimme. Alternativ kann ich daher einfach ebenso abstimmen wie eine kompetente Person meines Vertrauens - dieses Verhalten kann man ganz gut auf Parteitagen beobachten oder bei Abstimmungen im Bundestag, wo eine ganze Fraktion entsprechend ihrem "Experten" abstimmt, ohne überhaupt noch zu wissen, worüber. Im Ergebnis haben wir nun eine ganz ähnliche Situation wie bei einer Delegation, nur dass hier die Stimme intransparent unter der Hand weitergegeben wird.
Nach außen hin sieht es weiterhin so aus, als hätte ich mir eine eigene Meinung gebildet, als hätte insgesamt eine größere Zahl von Personen entschieden und dadurch erscheint die Entscheidung stärker demokratisch legitimiert zu sein. Doch wie gesagt: Es sieht nur so aus. Die Machtkonzentration, die hier genauso entsteht wie in einem liquid-demokratischen System, wird verdeckt durch eine Illusion.
Machtkonzentration durch Meinungsmanipulation
Das stärkste Defizit aber ist in meinen Augen Folgendes:

Gerade weil mir das nötige Verständnis und Hintergrundwissen für eine fundierte Entscheidung fehlt, bin ich besonders leicht zu beeinflussen. Ich kann in der Diskussion gebrachte Argumente nicht verifizieren, einschätzen und gewichten, weshalb ich auf andere Kriterien zurückgreifen muss. Das macht mich sehr anfällig für gezielte Meinungsmanipulationen und Demagogie. Es führt dazu, das Personen, die sich ansprechend verkaufen können, im Buhlen um Zustimmung am meisten Stimmen abräumen.
Damit entsteht die Machtkonzentration, die man durch ein Verbot der Delegation ausschalten wollte, ebenfalls wieder neu - allerdings gerade bei Personen, die sich nicht auf Sachfragen sondern auf Meinungsmanipulation besonders gut verstehen.

Machtkonzentration durch Initiativrecht und Vorauswahl
Ein weiterer Knackpunkt ist das ungelöste Problem von Initiativrecht und Vorauswahl. Wenn in einem basisdemokratischen System beispielsweise Positionspapiere durch die Piraten entschieden werden sollen, stellt sich die Frage, wie die Positionspapiere zu Stande kommen. Wer darf diese erarbeiten und zur Abstimmung stellen? Kann das bloß der Vorstand, dann hat er wieder eine sehr starke Machtposition, bestimmte Meinungen zu bevorzugen und andere zu unterdrücken. Was er nicht zur Abstimmung stellt, kann nicht beschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn zwar alle Piraten ein Initiativrecht haben, aber eine moderierte Vorauswahl stattfindet.

Hat dagegen jeder dieses Recht und gibt es keine Moderation, müssen sich alle Piraten dauernd mit Trollanträgen herumärgern. Anträge wie Franken als selbstständiges Bundesland oder Überprüfung sämtlicher Religionen auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, die in Liquid Feedback auf Grund der Systemdynamiken still und leise untergehen, würden diskutiert und abgestimmt, was - abseits des bestenfalls lächerlichen, vielleicht sogar schädlichen Bildes in der Öffentlichkeit - auch Zeit und Kraft der Mitglieder sinnlos verschleudert.

Fazit
Auch in einem basisdemkratischen System entstehen Machtkonzentrationen durch die Dynamiken des Systems. Sie treten aber verstärkt bei meinungsstarken Personen auf, die sich gut verkaufen und geschickt andere manipulieren können. Außerdem wird unter der Hand quasi-delegiert und auch für eine demokratische Gestaltung des Initiativrechts ist mir noch keine Lösung bekannt.

Anders als in einem liquid-demokratischen System, wo die Machtkonzentrationen sich präzise abbilden und zuordnen und damit auch kritisch beleuchten lassen, bilden sich in einem basisdemokratischen System Machtkonzentrationen hinter den Kulissen. Die höhere demokratische Legitimation, die einem basisdemokratischen System zugesprochen wird, ist daher lediglich eine Illusion.

Es stellt sich daher die Frage, ob man es vorzieht, von Machtkonzentrationen nichts zu wissen, oder ob man sich traut, ihre Existenz anzuerkennen und klar abzubilden. Die Wahl zwischen den Ideen Basisdemokratie und Liquid Democracy ist damit zugleich eine Wahl zwischen Illusion und Wirklichkeit.

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Donnerstag, 17. Februar 2011

Ein liquid-demokratisches Organ ist möglich!

Was ist dran an der urban legend, dass Liquid Democracy mit dem Parteiengesetz nicht vereinbar sei und daher nicht als Organ in der Satzung verankert werden könne? Zum Anlass von Piratenkontrolle und Piratenpapieren eine unaufgeregte, rechtliche Analyse.

Dem geneigten Leser ist nicht entgangen, dass ich als Teil der Initiative Neue Piratensatzung zwei Vorschläge gemacht habe, wie sich die vorhandenen liquid-demokratischen Elemente innerhalb der Piratenpartei ausbauen lassen:
  1. Die Piratenkontrolle, die es den Piraten ermöglicht, Entscheidungen des Vorstandes direkt zu kontrollieren.
  2. Piratenpapiere, also Positionspapiere, die von allen Piraten entschieden werden. Gegenwärtig macht dies zwischen den Parteitagen der Vorstand, wodurch ihm eine erhebliche politische Gestaltungsmacht zukommt, die nicht an den Willen der Parteimitglieder gebunden ist.
In der Diskussion mit anderen zu diesen Ideen war einer der am öftesten gehörten Aussagen: Das ist zwar eine sehr schöne Idee, ist aber mit dem Parteiengesetz nicht zu vereinbaren. Liquid Democracy lässt sich von Rechts wegen erst dann verbindlich einsetzen, wenn das Parteiengesetz geändert wird; die Piraten müssen sich also zunächst auf die 1.0-Art organisieren und durch das System kämpfen.

Mit dieser Einschätzung möchte ich hier und heute aufräumen, denn sie stimmt nicht. Zumindest nicht in der Absolutheit, mit der sie vorgebracht wird. Richtig ist, dass nicht jede denkbare Umsetzung von Liquid Democracy mit dem Parteiengesetz vereinbar wäre. Falsch ist es aber, daraus den Schluss zu ziehen, dass gar nichts geht. Wie so oft, kommt es ganz auf die konkrete Umsetzung an.

Parteien sind in ihrer inneren Organisation grundsätzlich frei
Werfen wir zunächst einen Blick in die Verfassung. Der Status der Parteien ist verfassungsrechtlich im Wesentlichen in Artikel 21 GG geregelt. Der entscheidende Satz, auf den es ankommt, ist dieser:
Ihre Gründung [die einer Partei, Anm. d. Verf] ist frei.
Ein normaler Mensch würde dies so verstehen, dass er hingehen und eine Partei gründen kann. Was natürlich stimmt.

Doch wie es @Schmidtlepp zutreffend formulierte (Ab Minute 14:10):
Das Problem bei Jura ist ja vor allen Dingen, dass es in einer Sprache geschrieben ist, die dem Deutschen ähnelt, damit aber nichts zu tun hat.
Und so steckt hinter diesen vier Worten noch einiges mehr, nämlich die Freiheitsgarantie der Parteien schlechthin.

Enthalten sind neben der Gründungsfreiheit zum Beispiel auch die Auflösungsfreiheit, die Freiheit der Wahl der Rechtsform, die Finanzierungsfreiheit, die Freiheit der Namenswahl, die Freiheit der Zielwahl, die Betätigungs- und Wettbewerbsfreiheit und eben auch die Organisationsfreiheit, also das Recht, sich innerparteilich nach eigenem Gutdünken zu organisieren.

"Grundsätzlich" bedeutet, dass das "Aber" auf dem Fuße folgt
Damit aber nicht irgendwelche Parteien aus dem Boden schießen, die sich innerparteilich nach dem Führerprinzip ausrichten, folgt das Aber natürlich auf dem Fuße:
Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.
Der Gesetzgeber wiederum hat dann diese demokratischen Grundsätze mal etwas abgesteckt und das Ergebnis war das Parteiengesetz. Warum erzähle ich das alles? 

Weil sich daraus die erste, fundamentale Erkenntnis ergibt: Da sich die Parteien verfassungsrechtlich auf ihre umfassende Organisationsfreiheit berufen können, handelt es sich beim Parteiengesetz nicht um eine abschließende Regelung von dem was möglich ist, sondern um eine selektive Regelung einiger Teilbereiche. Das bedeutet: Auch Strukturen und Organe, die das Parteiengesetz nicht vorsieht, können zulässig sein.

Das sagt das Parteiengesetz (PartG) in § 8 II sogar ganz ausdrücklich:
Die Satzung kann weitere der Willensbildung des jeweiligen Gebietsverbandes dienenden Einrichtungen (Organe) vorsehen.
Die Grenzen der Organisationsfreiheit
Das bedeutet indessen nicht, dass man alles machen kann, wenn man nur Organe und Strukturen baut, die das Parteiengesetz nicht vorsieht. Natürlich hat die Organisationsfreiheit auch hier ihre Grenzen, die eine demokratische innere Ordnung sichern sollen.

Grenze 1: Notwendige Organe
Zum einen ist die Existenz zweier Organe vorgeschrieben: Gemäß § 8 I Satz 1 PartG benötigt jede Partei einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung (Parteitag). Man spricht daher auch von notwendigen Organen.

Das bedeutet natürlich mehr, als dass nur die bloße Existenz eines Organs vorgesehen sein muss. Unzulässig wäre es ebenfalls, eine Mitgliederversammlung zwar einzurichten, ihr aber alle Kompetenzen wegzunehmen, sodass nichts übrig bliebe, als eine leere, tote Hülle. Daher sind der Mitgliederversammlung auch bestimmte Kompetenzen explizit zugewiesen. Diese sind in den §§ 9 III - V PartG aufgezählt.
  • die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (Absatz 3)
  • die Wahl des Vorstandes und des Vorsitzenden (Absatz 4)
  • die Entlastung des Vorstandes (Absatz 5)
Diese Kompetenzen sind auch unentziehbar. Selbst wenn also die Mitgliederversammlung mit 100% der Stimmen beschließen sollte, auch nur eine dieser Kompetenzen abzugeben, wäre ein solcher Entschluss unwirksam. 
Ein Liquid Democracy System lässt sich daher nicht nutzen, um die aufgezählten Kompetenzen wahrnzunehmen, beispielsweise als Parteitagsersatz. Hier müssen andere Konzepte her, um dem rasanten Mitgliederwachstum der Partei Rechnung zu tragen, beispielsweise ein dezentraler Parteitag.

Über die ihr explizit zugewiesenen Kompetenzen hinaus hat die Mitgliederversammlung auch eine Allzuständigkeit, da sie das höchste Organ jeder Partei ist. Allzuständigkeit bedeutet, dass die Mitgliederversammlung in jeder Frage zuständig ist, auch wenn in Gesetz und Satzung gar nichts darüber steht.

Bei der Allzuständigkeit ist aber die Organisationsfreiheit der Parteien wieder sehr groß: Zwar lässt sich der Mitgliederversammlung auch die Allzuständigkeit an sich nicht entziehen. Es können aber einzelne Kompetenzen durch Satzung einem anderen Organ zugewiesen werden, wodurch sie aus der Allzuständigkeit herausfallen. Insofern ist die Partei in ihrer Entscheidung frei.

Grenze 2: Die Willensbildung in den Organen
Eine weitere Grenze der Organisationsfreiheit bilden die Grundsätze zur Willensbildung in den Organen, die im § 15 PartG niedergelegt sind. So muss eine demokratische Willensbildung gewährleistet sein, ein Minderheitenschutz bestehen und Wahlen müssen grundsätzlich geheim sein.

Zwar werden liquid-demokratisch bei den Piraten nur Abstimmungen und keine Wahlen durchgeführt. Allerdings vertreten an diesem Punkt vereinzelt Parteimitglieder die Auffassung, dass das Delegationselement, welches dem Konzept von Liquid Democracy inhärent ist, selbst eine Personenwahl sei. Eine Delegation müsse daher auch geheim möglich sein. Da dies aufgrund des Wahlcomputerdilemmas nicht realisierbar ist, ohne die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit des Systems aufzuheben, sei Liquid Democracy mit dem Parteiengesetz nicht in Einklang zu bringen.

Indessen hält die Grundannahme, eine Delegation sei eine Personenwahl, einer eingehenden Untersuchung nur schwerlich stand. Zugegeben: Auf den ersten Blick erscheint sie plausibel - immerhin entscheidet man sich ja tatsächlich für einen Delegationsempfänger und "wählt" ihn damit aus.

Was die Wahl von der Delegation unterscheidet
Doch nicht jede Auswahl einer Person ist zugleich eine Wahl. Ein Charakteristika von Wahlen ist das Ziel, Positionen (beispielsweise ein Vorstandsamt) mit Personen zu besetzen. Jede Positionen verfügt über bestimmte Entscheidungskompetenzen und durch die Wahl legitimiert der Wähler eine bestimmte Person, diese Entscheidungskompetenzen auszuüben. Zugleich nimmt er durch Auswahl der Repräsentationsperson mittelbaren Einfluss auf die spätere Entscheidungsrichtung. 
Diese Auswahl ist für die Dauer der Wahlperiode unwiderruflich  und gilt generell für sämtliche Fragen. Da der Wähler auf die einzelnen zu entscheidenden Sachfragen keinen Einfluss hat, ist die Wahl damit die wichtigste und häufig sogar einzige Möglichkeit der politischen Einflussnahme. 

Genau daraus resultiert auch die Notwendigkeit der Geheimheit der Wahl: Wird der Wähler durch mangelnde Geheimheit in seiner Wahl beeinflusst, weil er soziale, politische oder rechtliche Sanktionen fürchten muss, dann wird er in seinen Möglichkeiten fundamental beschnitten, politisch Einfluss zu nehmen wie er es möchte.

Die Delegation in Liquid Democracy dagegen ist von einer Wahl wesensverschieden. Zum einen ist eine Delegation im Gegensatz zur Wahl jederzeit widerruflich. Zum zweiten ist sie inhaltlich differenziert abstufbar - von einer Globaldelegation bis hin zu einer Delegation, die lediglich die Entscheidung einer einzigen Sachfrage betrifft.

Der wichtigste Unterschied aber ist: Die Stimmdelegation stellt nicht die einzige Möglichkeit der politischen Einflussnahme in einem Liquid Democracy System dar; vielmehr kann man hier jederzeit in jeder Frage auch selbst abstimmen. Anders als bei einer Wahl ist daher die Delegation kein Muss für eine politische Beteiligung, sondern ein Kann. 
Wer nicht delegiert, weil jemand sehen könnte, an wen er delegiert, dem geht kein Stücken politische Teilhabe verloren. Er kann einfach immer genauso abstimmen, wie die Person, an die er gerne delegiert hätte und erreicht im Ergebnis genau dasselbe wie durch eine Delegation. Daher bedarf der Akt der Delegation auch nicht desselben Schutzes durch Geheimhaltung wie eine Wahl.

Nüchtern betrachtet beinhaltet eine Delegation nur die jederzeit widerrufbare Aussage, sich mit seiner Stimme der Entscheidung einer anderen Person anzuschließen. Damit passiert im Grunde nichts anderes als bei einem Parteitag, wo man sich in seiner Abstimmung nach einem Seitenblick am Abstimmungsverhalten einer inhaltlich qualifizierteren Person des Vertrauens orientiert. Auch dies kann man vernünftigerweise nicht als Wahl einstufen.

Somit ist eine Delegation keine Wahl und muss daher auch nicht geheim möglich sein. Insofern gehen die Piraten mit der starken Pseudonymisierung in Delegation und Abstimmung sogar über die rechtlichen Erfordernisse hinaus. 

Was ich, das sei hier kurz angemerkt, sehr gut finde. Die Identität jeder Person die sich politisch einbringt, sollte wenn gewünscht so stark geschützt werden, wie technisch und rechtlich möglich. Nur so lässt sich eine maximale Unabhängigkeit in der demokratischen Willensbildung sicherstellen.

Grenze 3: Die Bezeichnungspflicht
Die letzte Hürde die das Parteiengesetz aufstellt, ist ziemlich leicht zu nehmen: Ein Organ muss gemäß § 8 II Satz 2 PartG in der Satzung als Organ bezeichnet werden. Es besteht sicher Konsens dahingehend, dass Liquid Democracy daran jedenfalls nicht scheitert.

Das Wesentliche in aller Kürze
Fassen wir zusammen:
  • Eine Partei ist in ihrer Organisation grundsätzlich frei, solange ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entspricht.
  • Ein Liquid Democracy System lässt sich von Rechts wegen nicht als Parteitagsersatz nutzen.
  • Es ist jedoch zulässig, mit einem liquid-demokratischen Organ verbindliche Entscheidungen in allen Fragen zu treffen, die das Gesetz der Mitgliederversammlung nicht explizit zuweist.
  • Die Vorschläge Piratenkontrolle und Piratenpapiere sind zwei Ideen demokratischer Teilhabe, die sich genau in diesem Bereich bewegen.

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