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Die Kinderfresser-Bar

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Die Kinderfresser-Bar

Freitag, 8. Oktober 2010

Jörg Ziercke - Der große Desinformator III

Udo Vetter berichtet vom neuesten Desinformationscoup des BKA:
Das Bundeskriminalamt präsentiert der Presse heute Fälle, deren Aufklärung nur mit der Vorratsdatenspeicherung möglich gewesen sein soll. Oder angeblich wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung gescheitert ist. Genaues weiß man deshalb nicht, weil das Bundeskriminalamt zwischen guter und schlechter Presse unterscheidet – und nur genehme Medien einlädt.
Nicht, das irgendwie kritische Fragen aufkommen. DIE ZEIT ist übrigens ebenfalls nicht eingeladen.

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Montag, 27. September 2010

Hauptsache nicht drauf hören II

Und damit werden erneut weitere Kernaussagen bestätigt, die wir schon vor anderthalb Jahren zur Kinderporno-im-Netz-Frage getätigt haben:
  • Es gibt keinen nennenswerten Markt (EDIT: Genaugenommen gar keinen)
  • Es handelt sich ganz überwiegend um (Ur)alt-Material, zusammengesammelt und recycled
  • Im Regelfall ist Kinderpornographie nicht öffentlich im WWW zugänglich, sondern wird in geschlossenen Zirkeln, oftmals abseits des WWW getauscht (für alle Nicht-Techies: Hier würden die gewünschten Sperren überhaupt nicht funktionieren)
  • Die Täter sind technisch versiert
Abhilfe schafft nur eine bessere (insb. schnellere) Zusammenarbeit, vorangetrieben durch
  • eine einheitliche Definition von Kinderpornographie
  • zentrale Datenbanken für entsprechendes Material & Quellen
  • bessere Vernetzung der staatlichen Stellen
Also all das, was das BKA gerade absichtlich oder grob fahrlässig torpediert.

Also, wo stehen wir jetzt? Es ist schön, dass wir nun eine offizielle Studie zu dem Thema haben. Aber damit sind wir kein Stück weiter als vor anderthalb Jahren; diesen Zeitraum lang wurden - um mal dieses abartige BKA-Sprech zu nutzen - kleine Kinderseelen weiter gequält

Genau das passiert, wenn Personen mit viel Wollen und null Können ihr Programm durchziehen. Man kann sowas auch nicht durch externe Experten ausgleichen, weil man ja wenigstens ein groben Überblick haben muss, um zu wissen, wo es politisch hingehen soll. Und den Zensursulas, Censilias und Zierckes geht nun in Sachen Netz wirklich selbst der gröbste Überblick ab.

Was kein grundsätzlicher Vorwurf ist, keiner kann alles wissen und können - nur muss man dann eben so ehrlich und selbstkritisch sein und sich auf die Dinge beschränken, von denen man etwas versteht und den Rest den anderen überlassen. Ansonsten richtet man nur Schaden an.

Bis jetzt war der Schaden nur die Bewahrung des status quo. Doch wenn wir die Sperren doch noch installieren, gibt es die schöne staatliche Sichtblende, hinter der man alles Böse ausblenden und vergessen kann (aus den Augen, aus dem Sinn), ein minutengenaues Frühwarnsystem für die kriminellen Jungs (entdeckt, lasst uns umziehen und die Spuren verwischen!)  und eine wunderschöne Möglichkeit, sich vollautomatisch die entsprechenden Listen mit Quellen zu errechnen und mit anderen zu tauschen:
Getreu dem Motto: Jeden Tag eine neue Kinderporno-Seite. 

Eine Kinderporno-Lobby hätte sich nichts besseres ausdenken können.

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Mittwoch, 1. September 2010

Jörg Ziercke - Der große Desinformator


Nicht nur Frau Leyens politische Arbeit basiert auf Desinformation - auch Jörg Ziercke, Präsident des BKA, ist nicht an einer sachlichen Debatte, sondern der Durchsetzung eigener politischer Ziele gelegen.

So sagt er in einem Interview mit Der Welt:
Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.
Fragt sich nur: Wie kann dann das Zensurverbot des Grundgesetzes irgendeine Relevanz erlangen?

Wenn die Zensur von allem, was der Staat verbietet, keine Zensur ist, dann gibt es keine Zensur, weil der Staat bestimmt, was Zensur ist. Auch China zensierte nicht, genausowenig wie Nordkorea, denn sicherlich ist auch dort alles Zensierte verboten.

Es ist schon etwas her, da hat das Bundesverfassungsgericht im Fall der Leipziger Volkszeitung genau das erkannt und herausgestellt. Die Konstellation war diese:
Der Beschwerdeführer ließ sich von einem Bekannten Tageszeitungen aus der DDR schicken. Die Zollbehörden behielten ein Exemplar der Leipziger Volkszeitung vom 8. Mai 1964 ein, weil das Landgericht Lüneburg diese Ausgabe wegen Staatsschutzdelikten eingezogen hatte. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass mit dieser Ausgabe die SED die verbotene KPD fördern wollte, um in der Bundesrepublik schließlich eine Gewalt- und Willkürherrschaft wie in der DDR einzurichten. (Quelle: Wikipedia
Die Parallelen zur Sperrdiskussion im Internet liegen auf der Hand. Das Internet trägt nach deutschem Recht verbotene Inhalte aus anderen Ländern, in denen kein entsprechendes Verbot existiert, zu uns. Mitnichten geht es hier um Kinderpornographie, die im WWW realistisch betrachtet ohnehin kaum zu finden ist, sondern um "normale" Pornographie die nicht unseren Jugendschutzvorstellungen genügt (youporn), um Glücksspiel, Gewaltdarstellungen, Urheberrecht, politisch unerwünschte Inhalte wie rechts- und linksextremes Gedankengut, usw. Um diese Inhalte soll das Internet "bereinigt" werden, ein "Deutschland-Netz" nach deutschen Regeln, denn am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

Damals schrieb das Bundesverfassungsgericht der Politik ins Stammbuch:

Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel sind daher von Natur aus allgemein zugängliche Informationsquellen. Sie verlieren die Eigenschaft als allgemein zugängliche Quelle auch dann nicht, wenn durch staatliche Maßnahmen wie Einziehungen, Importverbote oder -beschränkungen die Möglichkeit des allgemeinen Zugangs beeinträchtigt wird. […]
Dem Einzelnen soll ermöglicht werden, sich seine Meinung auf Grund eines weitgestreuten Informationsmaterials zu bilden. Er soll bei der Auswahl des Materials keiner Beeinflussung durch den Staat unterliegen. Da die Informationsfreiheit infolge ihrer Verbindung mit dem demokratischen Prinzip gerade auch dazu bestimmt ist, ein Urteil über die Politik der eigenen Staatsorgane vorzubereiten, muss das Grundrecht vor Einschränkungen durch diese Staatsorgane weitgehend bewahrt werden. […]
Die Informationsfreiheit wurde gerade als Reaktion auf die nationalsozialistischen Informationsverbote und -beschränkungen verfassungsrechtlich garantiert, um die ungehinderte Unterrichtung auch aus Quellen, die außerhalb des Herrschaftsbereiches der Staatsgewalt der Bundesrepublik bestehen, zu gewährleisten. Wenn die Informationsquelle an irgendeinem Ort allgemein zugänglich ist, mag dieser auch außerhalb der Bundesrepublik liegen, dann kann auch ein rechtskräftiger Einziehungsbeschluß nicht dazu führen, dieser Informationsquelle die Eigenschaft der allgemeinen Zugänglichkeit zu nehmen.
Natürlich weiß Herr Ziercke, wie lächerlich absurd seine "Argumentation" ist. Es geht hier wie öfters bei Worten aus seinem Munde mitnichten um die Sache, denn auf sachlicher Ebene haben Ziercke, Leyen, Malström & Co. die Diskussion längst verloren - wenn sie sie überhaupt jemals dort geführt haben.

Nein, Desinformation als Mittel politischer Propaganda ist hier bezweckt. Bedauerlich aber leider typisch für die sich als "Qualitätsjournalismus" selbst beweihräuchernde Presselandschaft, dass Die Welt so etwas im Interview unkritisch als Schlusswort stehen lässt.

Außerdem - darauf sei bei dieser Gelegenheit noch am Rande hingewiesen - ist es sehr beunruhigend, dass das BKA als Teil der Exekutive inzwischen aktiv eigene politische Ziele verfolgt und entsprechend Information und Desinformation zielgerichtet in der Öffentlichkeit verbreitet. Worauf will das Parlament seine Entscheidungen stützen, wenn es den Informationen seiner eigenen Verwaltung nicht mehr vertrauen kann, weil  diese ihre Stellung im Staate politisch instrumentalisiert? Gerade deshalb ist es wünschenswert, den Fall Tauss noch vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhandeln.

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