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Die Kinderfresser-Bar

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Die Kinderfresser-Bar

Freitag, 19. November 2010

Nachgedacht: Grundsätzliches zu ValiDOM, Laizismus und Naturrecht

Ich bin ja immer wieder überrascht, was für Positionen ValiDOM als Pirat so vertritt. So hat er mehrfach klargemacht, dass er sich gegen eine stärkere Trennung von Staat und Religion ausspricht, obwohl die Piraten nach Liquid Feedback diese relativ einmütig fordern.

Ich möchte mir hier einemal den neuesten Argumentationsversuch von ValiDOM herausgreifen und aufzeigen, wie fadenscheinig und inhaltlich fehlerhaft er ist.
Daran [am Erfolg der Anträge zum Laizismus, Anm. d. Verf.] wird sich ultimativ abzeichnen, wie wir staatliches Handeln legitimieren und wie weit wir gehen wollen und können. Ich sehe diese Entscheidung in den Anträgen zum Laizismus kommen, da diese Forderungen kein Recht mehr wollen, was über dem Staat steht.
[...] 
Jedwede Hinwendung zum positiven Recht wird unsere politische Ausrichtung hin zu irgendeinem *ismus führen. Durch die relativ lauten linken Strömungen bei den Piraten vermute ich, dass wir uns dann auf ein sozialistisches Programm zu bewegen werden.
Diese zwei Absätze enthalten eine Vielzahl fundamentaler Denkfehler, doch bevor ich diese aufzeige, muss ich kurz erläutern, wofür die Begriffe Naturrecht und Rechtspositivismus eigentlich stehen.

Die Idee des Naturrechts geht davon aus, dass Recht etwas ist, was dem Menschen vorausgeht und von ihm unabhängig ist. Die Idee der Menschenrechte ist exemplarisch naturrechtlich: Menschenrechte hat jeder, ganz egal wer er ist, wo er sich befindet und ob Staaten diese anerkennen oder nicht. Ich bin Inhaber der Menschenrechte allein deshalb, weil ich ein Mensch bin. Sie sind unveräußerlich und man kann sie mir nicht nehmen.

Der Rechtspositivismus geht dagegen davon aus, dass Recht etwas menschengeschaffenes ist. Recht existiert und gilt, weil es gesetzt wurde (Recht setzen ist juristisch für Rechtsnormen beschließen). Die Menschenrechte gelten daher nicht deshalb, weil wir Menschen diese Rechte von Natur aus haben, sondern weil wir uns darauf geeinigt haben, dass jeder Mensch diese Rechte hat.

Nach dieser kurzen Vorspiel zum fundamentalen, ersten Denkfehler, nämlich der Gleichsetzung von Religion und Naturrecht:
Ich sehe diese Entscheidung in den Anträgen zum Laizismus kommen, da diese Forderungen kein Recht mehr wollen, was über dem Staat steht.
Recht, was über dem Staat (oder genauer: über dem positiven Recht) steht, ist Naturrecht. Zwar ist Religion eine Quelle naturrechtlicher Argumentation, aber es ist nur eine Quelle. Daneben stehen beispielsweise als weitere Quellen von Naturrecht auch die Vernunft oder die Naturgesetze, also Quellen, die Leitlinien für Richtig und Falsch bieten, ohne auf ein menschengeschaffenes Recht zurückgreifen zu müssen.

Macht man sich das klar, wird man erkennen, dass Piraten durchaus eine starke naturrechtliche Verwurzelung haben, nämlich ihre häufig starke Verbindung zur Vernunft als Mittel zur Lösung von Problemen. Auch deshalb besteht hier keine Richtungsentscheidung zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus.

Zweitens ist die Bundesrepublik - wenn man von wenigen Ausnahmen (Menschenwürde, Menschenrechte, Radbruchs'che Formel) - mal absieht, ohnehin ein rechtspositivistisches System, die Formulierung Hinwendung zum Rechtspositivismus täuscht eine naturrechtliche Orientierung vor, die nicht existiert.

Drittens unterscheiden sich Naturrecht und Rechtspositivismus lediglich in Herleitung und Begründung von Recht, was aber nicht notwendigerweise Auswirkungen auf den Inhalt von Recht hat. Die Menschenrechte, nur um sie noch einmal als Beispiel anzuführen, gelten auch in einem rechtspositivistischen System - lediglich die Frage, warum sie das tun, wird von den beiden Denksystemen unterschiedlich beantwortet.

Amüsantes Detail: Gerade der Sozialismus zu dem sich die Piraten nach ValiDOM bekennen werden, wenn sie Laizismus einfordern (ein Gedankensprung, der den Blendern der etablierten Machtstrukturen alle Ehre macht), ist eine zutiefst naturrechtliche Idee (Arbeiterklasse, klassenlose Gesellschaft) und wurde durchaus auch religiös gerechtfertigt (Wilhelm Weitling).

Nach dem Gesagten überlasse ich es dem Leser, die Fehlerhaftigkeit der Argumentation an diesem praktischen Beispiel ValiDOMs noch einmal für sich nachzuvollziehen:
Ein praktisches Beispiel wäre der sog. Whistleblowerschutz, der zum Großteil mit überstaatlichem Recht begründet wird. In einem laizistischem und damit rechtspositivitischem Staat wäre Whistleblowing nicht legitimierbar.
Des Pudels Kern aber ist dieser: ValiDOM schlägt sich nicht, wie er es vorgibt, auf die Seite des Naturrechts, sondern er vertritt eine christlich-religiös-naturrechtlichen Position, die da auf den Punkt gebracht lautet: Recht gilt, weil es $gottes Willen entspricht. 

Dies jedoch ist kein Fundament, auf dem sich eine moderne Zivil- und Wissensgesellschaft errichten lässt. Wir benötigen keinen Rückfall in religiöse Begründungsmuster, die zum einen unsere Welt immer weniger zu erklären im Stande sind  und gleichzeitig nicht die Unparteilichkeit bieten können die erforderlich ist, wenn Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen eine Gesellschaft und einen Staat bilden.

Die Vernunft gebietet es, die religiöse und die staatliche Sphäre voneinander zu trennen und die Vernunft selbst zur Quelle und Begründung von Rechtssetzung zu erheben, soweit die zu regelnden Fragen der Vernunft zugänglich sind. Kombiniert mit den modernen demokratischen Systemen, wie sie die Piraten einfordern, muss gelten:
Recht gilt, weil es vom Bürger gesetzt wurde. Es wurde gesetzt, weil es vernünftig ist.

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