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Nachgedacht: Grundsätzliches zu ValiDOM, Laizismus und Naturrecht

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Die Kinderfresser-Bar: Nachgedacht: Grundsätzliches zu ValiDOM, Laizismus und Naturrecht

Freitag, 19. November 2010

Nachgedacht: Grundsätzliches zu ValiDOM, Laizismus und Naturrecht

Ich bin ja immer wieder überrascht, was für Positionen ValiDOM als Pirat so vertritt. So hat er mehrfach klargemacht, dass er sich gegen eine stärkere Trennung von Staat und Religion ausspricht, obwohl die Piraten nach Liquid Feedback diese relativ einmütig fordern.

Ich möchte mir hier einemal den neuesten Argumentationsversuch von ValiDOM herausgreifen und aufzeigen, wie fadenscheinig und inhaltlich fehlerhaft er ist.
Daran [am Erfolg der Anträge zum Laizismus, Anm. d. Verf.] wird sich ultimativ abzeichnen, wie wir staatliches Handeln legitimieren und wie weit wir gehen wollen und können. Ich sehe diese Entscheidung in den Anträgen zum Laizismus kommen, da diese Forderungen kein Recht mehr wollen, was über dem Staat steht.
[...] 
Jedwede Hinwendung zum positiven Recht wird unsere politische Ausrichtung hin zu irgendeinem *ismus führen. Durch die relativ lauten linken Strömungen bei den Piraten vermute ich, dass wir uns dann auf ein sozialistisches Programm zu bewegen werden.
Diese zwei Absätze enthalten eine Vielzahl fundamentaler Denkfehler, doch bevor ich diese aufzeige, muss ich kurz erläutern, wofür die Begriffe Naturrecht und Rechtspositivismus eigentlich stehen.

Die Idee des Naturrechts geht davon aus, dass Recht etwas ist, was dem Menschen vorausgeht und von ihm unabhängig ist. Die Idee der Menschenrechte ist exemplarisch naturrechtlich: Menschenrechte hat jeder, ganz egal wer er ist, wo er sich befindet und ob Staaten diese anerkennen oder nicht. Ich bin Inhaber der Menschenrechte allein deshalb, weil ich ein Mensch bin. Sie sind unveräußerlich und man kann sie mir nicht nehmen.

Der Rechtspositivismus geht dagegen davon aus, dass Recht etwas menschengeschaffenes ist. Recht existiert und gilt, weil es gesetzt wurde (Recht setzen ist juristisch für Rechtsnormen beschließen). Die Menschenrechte gelten daher nicht deshalb, weil wir Menschen diese Rechte von Natur aus haben, sondern weil wir uns darauf geeinigt haben, dass jeder Mensch diese Rechte hat.

Nach dieser kurzen Vorspiel zum fundamentalen, ersten Denkfehler, nämlich der Gleichsetzung von Religion und Naturrecht:
Ich sehe diese Entscheidung in den Anträgen zum Laizismus kommen, da diese Forderungen kein Recht mehr wollen, was über dem Staat steht.
Recht, was über dem Staat (oder genauer: über dem positiven Recht) steht, ist Naturrecht. Zwar ist Religion eine Quelle naturrechtlicher Argumentation, aber es ist nur eine Quelle. Daneben stehen beispielsweise als weitere Quellen von Naturrecht auch die Vernunft oder die Naturgesetze, also Quellen, die Leitlinien für Richtig und Falsch bieten, ohne auf ein menschengeschaffenes Recht zurückgreifen zu müssen.

Macht man sich das klar, wird man erkennen, dass Piraten durchaus eine starke naturrechtliche Verwurzelung haben, nämlich ihre häufig starke Verbindung zur Vernunft als Mittel zur Lösung von Problemen. Auch deshalb besteht hier keine Richtungsentscheidung zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus.

Zweitens ist die Bundesrepublik - wenn man von wenigen Ausnahmen (Menschenwürde, Menschenrechte, Radbruchs'che Formel) - mal absieht, ohnehin ein rechtspositivistisches System, die Formulierung Hinwendung zum Rechtspositivismus täuscht eine naturrechtliche Orientierung vor, die nicht existiert.

Drittens unterscheiden sich Naturrecht und Rechtspositivismus lediglich in Herleitung und Begründung von Recht, was aber nicht notwendigerweise Auswirkungen auf den Inhalt von Recht hat. Die Menschenrechte, nur um sie noch einmal als Beispiel anzuführen, gelten auch in einem rechtspositivistischen System - lediglich die Frage, warum sie das tun, wird von den beiden Denksystemen unterschiedlich beantwortet.

Amüsantes Detail: Gerade der Sozialismus zu dem sich die Piraten nach ValiDOM bekennen werden, wenn sie Laizismus einfordern (ein Gedankensprung, der den Blendern der etablierten Machtstrukturen alle Ehre macht), ist eine zutiefst naturrechtliche Idee (Arbeiterklasse, klassenlose Gesellschaft) und wurde durchaus auch religiös gerechtfertigt (Wilhelm Weitling).

Nach dem Gesagten überlasse ich es dem Leser, die Fehlerhaftigkeit der Argumentation an diesem praktischen Beispiel ValiDOMs noch einmal für sich nachzuvollziehen:
Ein praktisches Beispiel wäre der sog. Whistleblowerschutz, der zum Großteil mit überstaatlichem Recht begründet wird. In einem laizistischem und damit rechtspositivitischem Staat wäre Whistleblowing nicht legitimierbar.
Des Pudels Kern aber ist dieser: ValiDOM schlägt sich nicht, wie er es vorgibt, auf die Seite des Naturrechts, sondern er vertritt eine christlich-religiös-naturrechtlichen Position, die da auf den Punkt gebracht lautet: Recht gilt, weil es $gottes Willen entspricht. 

Dies jedoch ist kein Fundament, auf dem sich eine moderne Zivil- und Wissensgesellschaft errichten lässt. Wir benötigen keinen Rückfall in religiöse Begründungsmuster, die zum einen unsere Welt immer weniger zu erklären im Stande sind  und gleichzeitig nicht die Unparteilichkeit bieten können die erforderlich ist, wenn Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen eine Gesellschaft und einen Staat bilden.

Die Vernunft gebietet es, die religiöse und die staatliche Sphäre voneinander zu trennen und die Vernunft selbst zur Quelle und Begründung von Rechtssetzung zu erheben, soweit die zu regelnden Fragen der Vernunft zugänglich sind. Kombiniert mit den modernen demokratischen Systemen, wie sie die Piraten einfordern, muss gelten:
Recht gilt, weil es vom Bürger gesetzt wurde. Es wurde gesetzt, weil es vernünftig ist.

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5 Kommentare:

Am/um 23. November 2010 um 00:41 , Anonymous validom meinte...

Du solltest eher diesen Artikel lesen und ich freue mich auf Deine Antwort hierrauf:

http://validom.net/blog/2010/11/16/laizismus-bei-den-piraten-iiii/

Denn um zu verstehen, wieso ich diese Linie ziehe ist es notwendig, die dort aufgezeigte Herleitung zu nutzen.

Noch kurz und knapp: Naturrecht kann *unterschiedliche* Quellen haben. Man kann sie in der Vernunft, Natur oder auch Gott sehen. Letzendes Spielt das aber kaum eine Rolle, wenn man eine pluralistische Quellensicht anerkennt. Viel wichtiger ist dann die Gemeinsamkeit: Der Mensch hat aus sich selbst heraus (von "Natur" her) bestimmte Rechte, er ist grundsätzlich Frei. Diese Freiheit wird nicht etwa von den Bürgern *gesetzt* sondern IST vorhanden, sie kann nur eingeschränkt werden. *Aufgeschriebene* Menschenrechte sind "nur" Schutz/Abwehrrechte gegen ausufernde Staats/Gemeinschafts-"Regulierung" in die *grundsätzlich* gegebenen Rechte der Menschen.

Dahingegen will Laizismus genau diese pluralistische Quellensicht nicht anerkennen und manifestiert durch die absolute "Neutralität" (die erst recht keine ist, weil sie es zu Doktrin macht) das rechts-positivistische Selbstverständnis des Staates. Deshalb lehne ich sowohl dieses als auch den Laizismus insgesamt ab.

 
Am/um 23. November 2010 um 08:25 , Anonymous Anonym meinte...

"So hat er mehrfach klargemacht, dass er sich gegen eine stärkere Trennung von Staat und Religion ausspricht, obwohl die Piraten nach Liquid Feedback diese relativ einmütig fordern."
Da verstehe ich nicht ganz, was das eine mit dem anderen zu tun hat? Darf man bei den Piraten keine eigene Meinung haben, auch wenn man ein Amt inne hat?

"..der Sozialismus zu dem sich die Piraten nach ValiDOM bekennen werden..."
Ich sehe nur eine Aussage, in der er dies vermutet. Da besteht durchaus ein kleiner aber feiner Unterschied.

 
Am/um 23. November 2010 um 14:27 , Anonymous sofias. meinte...

einen daumen für "$gottes Willen" ;)

ich würde noch ergänzen das ein überstaatliches positives recht durchaus vorstellbar ist: ein recht das aus konsens enstspringt (im grunde das was mit dem "gesellschaftsvertrag" bis zur unkenntlichkeit verzerrt wurde).

naturrecht ist per definition statisch und nicht wirklich aushandelbar.
ma kann die 'konsensfähigkeit' sicherlich als ein naturrecht auffassen, aber da würde ma schnell eine linie zwischen dingen ziehen die kein recht 'bedürfen' und den geliebten rechtssubjekten.
ich würde einfach sagen: rechtsfähig ist was widersprechen kann.

das ist immernoch kein super ausgereiftes axiomensystem, aber the best i have found so far…

 
Am/um 24. November 2010 um 12:06 , Blogger Crackpille meinte...

@ValiDOM:

Ich habe alle deine Beiträge zum Laizismus gelesen und kann sagen: Im Ergebnis unterscheiden wir uns nur geringfügig. Ich werde das in einem Blogeintrag differenzierter darstellen.

Aber ein Punkt ist mir noch immer nicht klar:

"Dahingegen will Laizismus genau diese pluralistische Quellensicht nicht anerkennen und manifestiert durch die absolute "Neutralität""

Diese Schlussfolgerung ist es, für die ich in keinem Blogeintrag von dir bisher eine Begründung gefunden habe.

Weshalb wendet sich Laizismus gegen die pluralistische Quellensicht und das gesamte Naturrecht, weshalb beispielsweise gegen Vernunft als überpositive Rechtsquelle? Weshalb gegen Naturwissenschaften?

Könntest du mir das erklären?

Am Rande muss ich übrigens einmal eine Lanze für den von dir so viel gescholtenen Rechtspositivismus brechen. Sicherlich, dieser hat bei extremen Unrecht ein Rechtfertigungsproblem, das nur durch das naturrechtliche Konstrukt der Radbruchschen Formel zu korrigieren ist, aber Rechtspositivismus bringt selbst kein Unrecht hervor.

Die Idee des Naturrechts dagegen ist dafür sehr anfällig:

Die Behauptung, Homosexualität müsse man verbieten, wird oftmals mit seiner "Unnatürlichkeit" begründet. Tiere würden es nicht machen (was unwahr ist) und es verhindere die Fortpflanzung, obwohl es "natürlich" (oder "gottgegeben") sei, dass der Mensch sich fortpflanze: Seiet fruchtbar und mehret euch! Dies ist eine typisch naturrechtliche Argumentation.

Auch die Nazipropaganda von der "überlegenen Herrenrasse" beruhte zwar auf einer falschen Prämisse, war von der Schlussfolgerung aber typisch naturrechtlich: "Der Arier ist dem Untermenschen kraft seiner biologischen Stärke überlegen, also ist es nur recht und billig, wenn sich dies in entsprechenden staatlichen Regelungen niederschlägt."

Oder um es abstrakt zu formulieren: Wenn wir bei der Idee des Naturrechts sind, ist auch der naturalistischen Fehlschluss nicht weit.
Naturrechtliche Argumentationsmuster haben geschichtlich häufig dazu geführt, dass wir bis zu den Knöcheln im Blute unserer Mitmenschen gewatet sind.

Das darf man nicht vergessen, wenn man von Naturrecht spricht; die Menschenrechte mögen eine Errungenschaft des Naturrechts sein - aber wer daraus den Schluss zieht, Naturrecht sei ein Garant für ethische Entscheidungen, dem steht ein ganz beschissenes Erwachen bevor.

Der Rechtspositivismus hat diesen Fehler nicht. Seine Aussage "Recht gilt, weil es geschrieben steht" hat natürlich den schalen Beigeschmack von Arroganz der Macht und das Risiko der Beliebigkeit von Recht.

Diese Probleme verschwinden aber in einem demokratischen System, denn dort steht (im Ideal) Recht geschrieben, weil es vom Volke so gewollt ist, womit wir beim Konzept des Gesellschaftsvertrages anlangen.

Das erscheint mir die Basis zu sein, auf der wir Piraten Staat und Recht überzeugend errichten können.

 
Am/um 24. November 2010 um 12:29 , Anonymous @laprintemps meinte...

NATURRECHT. Wenn ich das Wort schon höre.

Recht ist ein kulturelles Identitätsprodukt - deswegen wird es und wurde es dauernd gebrochen. Die Idee das ein übergeordnetes System unsere geschicke bestimmt, vorsieht ist das eigentliche problem. Das Bedürfnis eines geschlossenen Denksystems, in dem alles Sinn macht führt zu (National)-Sozialismus, denn dieser ist wie auch immer geartet eine säkulare Religion!

Naturrecht ist nur der Versuch die Sinnlosigkeit unserer Existenz in säkulare Bahnen zu lenken.

Existenzialistische Grüße

 

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