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Stuttgart 21 ist kriminell

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Die Kinderfresser-Bar: Stuttgart 21 ist kriminell

Samstag, 2. Oktober 2010

Stuttgart 21 ist kriminell

Die Polizei ging zum einen äußerst brutal vor wie sich jeder bei Youtube anschauen kann, sowohl mit grundlosem Schlagstockeinsatz als auch mit dem großflächigen und grundlosen Versprühen von Reizgas und dem Einsatz von Wasserwerfern. Nicht ohne Grund waren es überwiegend junge Polizisten, teilweise bekannte Prügelgruppen, schwarz vermummt und in voller Kampfmontur, mit teilweise unzulässiger Ausstattung wie Quarzhandschuhen, was sich auf einigen Bildern erkennen lässt

Zu zweiten schützte die Polizei sogar mit dem brutalen Einsatz noch einen klaren Rechtsbruch, denn bereits am Vortag war das Fällen der Bäume offiziell bis auf weiteres untersagt worden, weil die Unterlagen zur Beurteilung naturschutzrechtlicher Nebenbestimmungen nicht vorgelegt worden waren. Das Dokument aber hielt man zurück und nur über inoffizielle Wege kam es mal wieder an die Öffentlichkeit.

EDIT: Konkret geht es um eine Population des Juchtekäfers, der unter dem Schutz der FFH-Richtlinie 92/43/EWG der EU steht; dort ist er (unter dem wissenschaftlichen Namen Osmoderma eremita) als prioritäre Art in Anhang II gelistet.

Wenn man nun einen Blick in § 34 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz wirft, liest man dort:
Können von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betroffen werden, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes 3 Nummer 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt hat.
Das heißt im Klartext: Da die Voraussetzungen nach Absatz 4 nicht vorgelegen haben, hätte allein eine Ausnahme nach Absatz 3 Nr. 1 noch greifen können; dafür hätten zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art vorliegen müssen und es wäre eine Stellungnahme der EU-Kommission einzuholen gewesen.

Genau das wollte man wohl unter allen Umständen verhindern, denn Bescheid wusste man in Stuttgart, zumindest wenn man dem Stern glauben darf:
Im Lagezentrum des Innenministerium wusste man definitiv am Donnerstag ab 23 Uhr Bescheid über das EBA-Schreiben. Es wurde darauf hingewiesen, dass nur noch wenig Zeit bliebe, um das vermutliche illegale Baumfällen zu verhindern.
Rechtsbruch ist übrigens nichts neues bei Stuttgart 21: Bereits OB Schuster hat 2007 die Vorschriften der Gemeindeordnung gebrochen, um ein Bürgerbegehren gegen das Projekt zu torpedieren.

Und so wird es wohl auch diesmal wieder der Plan gewesen sein, schnell den Park zu räumen und mitten in der Nacht Fakten zu schaffen, damit die Bauarbeiten weitergehen können und sich das ganze nicht zu sehr der Landtagswahl im März nähert. 

Als Resultat werden vier Menschen möglicherweise erblinden, durch Wasserwerferbeschuss und Pfefferspray aus unmittelbarer Nähe. Einer davon ist dieser Mann.

Das ganze Vorgehen ist kriminell und vermittelt einem eine Ahnung davon, was wohl sonst noch so Kriminelles hinter den Kulissen gelaufen sein dürfte.

Mappus Aussage vor einiger Zeit, beim Schloss von Versailles habe man auch nicht nach den Kosten gefragt, verdeutlicht die Arroganz einer vom bürgerlichen Willen entrückten Macht, die sich wider jeder wirtschaftlicher Vernunft auf Rechnung des Bürgers ein Denkmal bauen will.

Die Stellungnahmen von Mappus und Rech im heute-journal sind vor diesem Hintergrund mit dem Wort verlogen noch höflich umschrieben. Sogar ein Polizei-Psychologe räumt inzwischen ein: Die Eskalation ist von der Polizei ausgegangen.

Fragt sich, wann Merkel von Mappus und Rech abrückt, damit die Bundes-CDU nicht noch stärker dadurch belastet wird. Denn wenn man sich den Werdegang der Kanzlerin anschaut, ist klar: Machterhalt steht über Loyalität.

Konsequenzen hat man hinter den Kulissen wohl schon gezogen, denn wenn bei der Landtagswahl im März die CDU ihre Mehrheit in Baden-Württemberg verliert, bröckelt damit die schon jetzt labile Mehrheit im Bundesrat umso stärker. So überrascht es nicht, dass ausgerechnet heute bekannt wird, dass Maizere zusammen mit dem BKA öffentlich Stimmung machen will, um noch schnell eine Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gegen  den Koalitionspartner durchzupeitschen.
Ende dieser Woche wolle er Experten des Bundeskriminalamts (BKA) in Berlin anhand möglichst spektakulärer Fälle belegen lassen, dass es wegen der aktuell fehlenden Speicherpflicht tatsächlich blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung gebe.
Wir können uns also auf ein Propagandafeuerwerk in den nächsten Wochen einstellen, welches den springenden Punkt ausblendet: In einem Rechtsstaat gibt es immer blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung. Gewollt.

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