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Grundgesetz ändern Teil 1: Grundsätzliches über das Grundgesetz

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Die Kinderfresser-Bar: Grundgesetz ändern Teil 1: Grundsätzliches über das Grundgesetz

Dienstag, 21. September 2010

Grundgesetz ändern Teil 1: Grundsätzliches über das Grundgesetz

Hinter diesem umständlichen Titel verbirgt sich der Versuch, eine sachliche Debatte bei den Piraten über Änderungen des Grundgesetzes anzustoßen. Einige Piraten lehnen solche ab aus der Erfahrung, dass Änderungen des Grundgesetzes in der Vergangenheit immer hieß: Die Politik will Freiheiten beschneiden und weil das Bundesverfassungsgericht das nicht zulässt, ändert man das Grundgesetz.

In gewisser Hinsicht ist aus der andauernden, richtigen Ablehnung von konkreten Grundgesetzänderungen der Eindruck entstanden, das Grundgesetz sei gewissermaßen eine heilige Kuh. Und so treffen Änderungsideen oftmals auf mehr Widerstand bei den Piraten, als beispielsweise die Abschaffung des strafrechtlichen Inzestverbotes. (Update: Felix Neumann fasst dies bei carta.info gut zusammen)

In einer Verfassung - und eine solche ist das Grundgesetz trotz des anderen Namens - die sich eine Volk als Souverän gibt, konstituiert es sein politisches und rechtliches System und gibt sich die Grundwerte, an denen es sein Handeln orientieren will. Das gesamte sogenannte einfache Recht wird aus ihr heraus entwickelt und muss mit ihr in Einklang stehen. Damit ist eine Verfassung immer eine Richtungsentscheidung.

Naturgemäß handelt es sich daher bei grundgesetzlichen Regelungen um langfristig angelegte, gewissermaßen geronnene philosophische und politiktheoretische Ideen, die Resultat eines sehr langen und oftmals blutigen Lern- und Entwicklungsprozesses sind. Leichtfertige Änderungen sind daher genauso abzulehnen wie solche, die lediglich aus tagespolitischen Gründen vorgenommen werden.

Doch wenn sich die Grundwerte einer Gesellschaft ändern, dann muss das Grundgesetz dem folgen. Tut es dies nicht und entkoppelt es sich so zunehmend von der Lebensrealität der Menschen, verliert es seine Legitimation; die gute Absicht es zu bewahren führt zum Verlust seiner Relevanz.
  • Vor jeder Änderung oder Streichung bestehender Vorschriften muss sich eine verantwortungsvolle Politik daher besonnen fragen: Was haben sich die Verfassungsväter mit dieser Vorschrift gedacht? Und warum ist der dahinterstehende Gedanke überholt oder bedarf einer neuen Ausgestaltung?
  • Vor jeder Ergänzung muss sich eine nachhaltige Politik fragen: Handelt es sich hier wirklich um einen Grundwert und besitzt er eine solche gesellschaftliche Relevanz, dass er einer grundgesetzlichen Adelung bedarf?
  • Und zuletzt muss eine demokratische Politik auch immer die Frage stellen: Wird die gewünschte Veränderung tatsächlich von einer überragenden Mehrheit der Gesellschaft geteilt? Denn deswegen stehen vor jeder Grundgesetzänderung die hohen Hürden einer qualifizierten 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
An den Punkten 1 und 2 muss sich jede politische Intiative - insbesondere die einer freiheitlichen, sachlich-rationalen Piratenpolitik - messen lassen, um dann im Sinne des Punktes 3 die Idee in die gesellschaftlich-politische Debatte zu tragen.

In Folge dieser Serie werde ich daher Punkte aufzeigen, an denen mir eine Modernisierung unserer Verfassung notwendig erscheint. Es beginnt aus aktuellen Anlass mit Artikel 6 GG - dem Schutz von Ehe und Familie - und wird dann mit Artikel 5 I 2 GG, der Presse- und Rundfunkfreiheit, weitergehen. Auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung werden ich zu sprechen kommen sowie auf die verfassungsrechtlichen Problematiken, die mit einer stärkeren Trennung von Staat und Kirche zusammenhängen.

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